Clubordnung

CLUBORDNUNG

Die interne Clubordnung des Yachting Club Aprilia Marittima ist die rechtliche Grundlage, die die Organisation und den Betrieb des Vereins regelt.

Bevor man Clubmitglied des Yachting Club Aprilia Marittima wird, ist es unerlässlich, diese zu lesen und zu akzeptieren.

 

Clubordnung

1) SITZ

Der Sitz, der Ort, der allen Mitgliedern des Yachting Club Aprilia Marittima vorbehalten ist, befindet sich in Aprilia Marittima (UD) – Via del Coregolo Nr. 7. Er besteht aus dem Büro und dem angrenzenden Saal für Konferenzen, Tagungen und vom Vorstand organisierte Veranstaltungen, sowie für die private Nutzung der Mitglieder.

Die Nutzung des Sitzes ist ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten, die ordentliche Funktionsweise und die Ausstattung werden allen Mitgliedern zum respektvollen Umgang anvertraut. Tiere dürfen mitgebracht werden und das Rauchen ist verboten.

Während der laufenden Veranstaltungen ist die Nutzung des Sitzes den Teilnehmern, den Mitgliedern des Organisationskomitees und der Presse erlaubt.

Die Mitglieder anderer Clubs, Partner des Yachting Club Aprilia Marittima, können den Sitz in der vom Vorstand vorgesehenen Art und Bedingungen besuchen.

2) VERHÄLTNIS ZWISCHEN DEN MITGLIEDERN

Die Mitglieder des Yachting Club Aprilia Marittima sind zu gegenseitigem Verständnis und einem respektvollen Umgang untereinander, sowie zur Einhaltung der Bestimmungen der Statuten dieser Clubordnung und denen vom Vorstand beschlossenen angehalten, die am Sitz veröffentlicht sind und/oder durch andere entsprechende Kommunikationsmittel bekannt gemacht wurden.

3) CLUBREGISTER UND BIBLIOTHEK

Es werden, wie vom Gesetz vorgesehen, das Register der Mitglieder, der Mitgliederversammlungen und der Beschlüsse des Vorstands geführt.

Es wird ab dem Datum der Inkraftsetzung dieser Clubordnung außerdem ein Register eingeführt, in dem alle Gäste aufgeführt werden, deren Anwesenheit, insbesondere durch ihre besonderen Verdienste, erinnerungswürdig sind.

Am Sitz gibt es eine kleine Bibliothek, ausgestattet mit Büchern und Veröffentlichungen bezüglich Seefahrt und Sport. Die Richtlinien, die deren Verleih regeln, werden vom Verantwortlichen festgelegt.

4) DEN MITGLIEDERN KOSTENLOS ANGEBOTENE DIENSTLEISTUNGEN

Der Club bieten den Mitgliedern durch qualifizierte, in den entsprechenden Berufsverzeichnissen aufgeführte Berater für Dienstleistungen verschiedenster Art in den nachfolgenden Bereichen an:

  • FREMDENVERKEHR
  • VERSICHERUNGEN
  • RECHTSBERATUNG
  • NOTAR
  • TECHNISCHE BERATUNG
  • DOLMETSCHEN UND ÜBERSETZEN
  • POSTDOMIZIL
  • LIEGEPLÄTZE
  • WETTERBERICHTE
  • FOTOKOPIEN
  • BEZAHLDIENST VON RECHNUNGEN
  • POSTZUSTELLDIENST
  • TAXIBESTELLDIENST

5) KOSTENPFLICHTIGE DIENSTLEISTUNGEN

SERVICE BAR. Die Bedienung durch die Bar, neben dem Clubsitz, erfolgt durch einen privaten Betreiber. Sonderwünsche der Mitglieder müssen von diesen direkt mit dem Betreiber vereinbart werden.

PRIVATE NUTZUNG DES VERANSTALTUNGSRAUMS DURCH DIE MITGLIEDER. Neben dem Sitz steht den Mitgliedern ein Saal zur Verfügung, der der Gesellschaft Aprilia Marittima 2000 S.p.a. gehört, zu einem Tarif, der direkt mit der Eigentümergesellschaft vereinbart werden muss (Info am Sitz).

6) CLUBSTANDER

Es ist wünschenswert, dass jedes Mitglied den Clubstander auf seinem Boot gut sichtbar aufhängt und dem Yachting Club neue Mitglieder vorschlägt.

7) MITGLIEDERBEITRÄGE

Die Mitgliederbeiträge müssen bis spätestens Ende März jeden Jahres bezahlt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Mitglied eine Zahlungserinnerung geschickt. Sollte die Bezahlung des Beitrags nicht innert 30 Tagen eintreffen, erfolgt die Streichung aus der Mitgliederliste.

Der Mitgliederbeitrag deckt die Betriebskosten, das Sekretariat, die ordentliche und außerordentliche Wartung der Clubausrüstung, die Clubaktivitäten, die Versicherung und vom Vorstand beschlossene Mitgliedschaften bei anderen Vereinen.

Jedes Mitglied ist dazu angehalten, die geschuldeten Mitgliederbeiträge pünktlich zu bezahlen und den Sitz nicht zu frequentieren, wenn er nicht ordnungsgemäß bezahlt hat.

8) MITTEILUNGEN AN DIE MITGLIEDER

Die allgemeinen Mitteilungen an die Mitglieder erfolgen durch E-Mail, per Post oder durch Aushang am schwarzen Brett am Sitz des Clubs.

9) SCHWARZES BRETT

Im Eingang des Clublokals wird Folgendes am schwarzen Brett präsentiert: die Zusammensetzung des Vorstands, die Clubordnung, der tägliche Wetterbericht und jede Mitteilung im allgemeinen Interesse, sowie, falls Platz zur Verfügung steht, Bekanntmachungen seitens der Mitglieder.

10) VERANSTALTUNGEN

Es werden jährlich Veranstaltungen im Bereich Sport, Kultur und Unterhaltung organisiert, die dem Club ein besonderes Prestige verleihen. Bei diesen Gelegenheiten sind die Mitglieder zur Mithilfe aufgerufen. Der Vorstand informiert jeweils zu Jahresbeginn durch ein Schreiben und durch Aushang am schwarzen Brett über diese Aktivitäten.

11) DISZIPLINARMASSNAHMEN

Die vom Vorstand angewandten Disziplinarmaßnahmen sind die Folgenden:

  • Abmahnung: besteht in einer schriftlichen Verwarnung an das zuwiderhandelnde Mitglied, das zu seinem Handeln Stellung nehmen kann.
  • Bei der 2. nicht widerlegten Abmahnung wird das Mitglied aus dem Club ausgeschlossen.

11) ÄNDERUNGEN DER CLUBORDNUNG

Der Vorstand ist berechtigt, die Clubordnung zu ändern, wenn er es für zweckmäßig hält. Diese Änderungen erfolgen mit sofortiger Wirkung.

Das Mitglied kann dem Vorstand Änderungen der Clubordnung vorschlagen, indem es dem Präsidenten den schriftlichen Antrag mit der entsprechenden Begründung schickt. Dieser wird vom Vorstand bei der nächsten Sitzung geprüft.